„Häusliche Gewalt“
Im Autonomen Frauenhaus Oldenburg finden von Gewalt betroffene Frauen und Kinder Schutz und Unterstützung. Das Angebot umfasst Beratung, Begleitung zu AnwältInnen, ÄrztInnen und Behörden, Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote, Hilfe bei der Wohnungssuche u.v.m.
Gewalt ist nicht gleich Gewalt und macht nicht gleich – der Unterstützungsbedarf der Frauenhausbewohnerinnen ist abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, der Schwere und Dauer der erlittenen Gewalt und ob sie bereits in Kindheit und Jugend Opfer (sexualisierter) Gewalt waren.
Die Arbeit des Autonomen Frauenhauses Oldenburg geschieht parteilich für Frauen und ressourcen-orientiert, d.h. wir arbeiten ergebnisoffen und orientieren uns an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Frauen.
Migrantinnen im Frauenhaus
Ungefähr die Hälfte der Frauenhaus-Bewohnerinnen weist einen Migrationshintergrund auf. Diese Tatsache ist dem Umstand geschuldet, dass Migrantinnen über geringere finanzielle Ressourcen und Netzwerke als deutsche Frauen verfügen. Sie haben einen deutlich schlechteren Zugang zum Arbeitsmarkt: aufgrund ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltstatus erfahren sie Ausgrenzung oder ihre Bildungsabschlüsse werden nicht anerkannt.
Auch wenn Frauen türkischer oder GUS-Herkunft häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind als deutsche Frauen, so ist Gewalt gegen Frauen kein Problem von Einwandererfamilien, geschweige denn muslimischen Einwandererfamilien. Auch die kubanischen, thailändischen und kenianischen
Ehefrauen deutscher Ehemänner suchen Zuflucht im Frauenhaus. Gewalt gegen Frauen ist immer ein Ausdruck männlichen Dominanzverhaltens und männlicher Kontrollgewalt.
Die eher restriktive Anwendung des § 31 Aufenthaltsgesetz und Wohnsitzauflagen erschweren den Schutz ausländischer Frauen vor häuslicher Gewalt.
Zum Weiterlesen:
Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. (2004) www.bmfsfsj.de
Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen.
Robert Koch Institut (2008)